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Allgemeine Hinweise zur Einführung des Bachelor-Studiengangs im Wintersemester 2004/2005


Mit Beginn des akademischen Jahres 2004/2005 wird der Bachelor-Studiengang als der Regel-Studiengang des Faches Allgemeine und Vergleichende Literaturwissenschaft eingeführt. Der bisherige Magister-Studiengang wird in den nächsten Jahren auslaufen. Neuzulassungen für das Magister-Grundstudium sind ab sofort unmöglich; ab Herbst 2005 wird es auch keine Zulassungen für das Magister-Hauptstudium mehr geben.

Für einen Übergangszeitraum von drei bis vier Jahren – also bis zur gänzlichen Einstellung des bisherigen Magister-Studiengangs – werden Lehrveranstaltungen für beide Studiengänge angeboten. Die Zahl der Lehrveranstaltungen im Rahmen des Bachelor-Studiengangs wird von Jahr zu Jahr erhöht, diejenige im Magister-Studiengang von Jahr zu Jahr reduziert. Studierenden des Magister-Studiengangs wird dringend geraten, in den nächsten drei Jahren ihr Examen abzulegen, da mit einem eigenen Kursangebot für den ‚alten‘ Magister-Studiengang danach nicht mehr zu rechnen ist.

Das Lehrangebot im Bachelor-Studiengang ist auf eine durchschnittliche Zahl von 30 Studierenden pro Kurs und Modul ausgelegt. Diese Zahl ist grundsätzlich zugleich die Obergrenze für die Einschreibung. Studierende müssen also damit rechnen, daß sie in einzelnen besonders nachgefragten Kursen keine Credits erwerben können und auf andere Angebote ausweichen müssen. Sofern die Lehrenden damit einverstanden sind, können Studierende, die keinen regulären Platz in einem gewünschten Kurs bekommen haben, diesen Kurs zumindest als Hörer – das heißt ohne Anspruch auf Credits – belegen.

Kriterien der Kapazität und Teilnehmerzahl sind es auch, welche die grundsätzlich gegebene Wählbarkeit von Veranstaltungen des Magister-Studiengangs für den Bachelor-Studiengang und umgekehrt begrenzen. Die Studierenden werden gleichwohl nachdrücklich ermuntert, einzelne Lehrveranstaltungen oder Module ihres Interesses – auch außerhalb der AVL – zu besuchen und für ihren jeweiligen Studiengang anrechnen zu lassen. Es gibt nur vorab keine Garantie, daß sie auch zu dem gewünschten Kurs zugelassen werden; auch sollten insbesondere Studierende des Bachelor-Studiengangs sich in einer Studienberatung vergewissern, daß ein externes Lehrangebot für ein Modul der AVL anrechenbar ist.

Zur Vergabe der Modulgesamtnoten

Bei der Vergabe der Gesamtnoten verfahren die Dozenten wie folgt:
In den meisten Modulen werden eine Hausarbeit und eine kleine Prüfungsleistung verlangt. Dann zählt die Hausarbeit bei der Erstellung der Gesamtnote 70% und die kleine Prüfungsleistung 30%.

Werden eine Hausarbeit, eine 90 min. Klausur und eine kleine Prüfungsleistung verlangt, zählt die Hausarbeit 40%, die Klausur 30% und die kleine Prüfungsleistung 30%.

Werden zwei 90 min. Klausuren und eine kleine Prüfungsleistung verlangt, zählen die Klausuren jeweils 35% und die kleine Prüfungsleistung 30%.

Werden zwei gleichwertige Teilprüfungen im Wintersemester und im Sommersemester verlangt (nur in AVL 120), zählen diese beiden Prüfungen jeweils 50%.

Erbringung der Teilprüfungen

Die Teilprüfungen müssen über das Modul verteilt werden, d.h. es dürfen nicht alle Teilprüfungen in nur einem der beiden Modulteile absolviert werden.

Allgemeine, fächerübergreifende Informationen zum Bachelor-Studium an der Freien Universität Berlin sind auf der Webseite http://www.fu-infoseite.de zusammengestellt.

Aktuelle Hinweise, Formulare, Studienordnungen und Prüfungsordnungen zu den Bachelor-Studiengängen am Fachbereich sind unter dem Link http://www.geisteswissenschaften.fu-berlin.de/html/bachelor/index_ba.shtml zu finden.


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