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Allgemeine Hinweise zu den Sprachklausuren

(Zusammengestellt von Florian Cramer und Martin v. Koppenfels)


1. Technische Hinweise

Die Sprachklausuren sind festgeschrieben in der Magister-Studienordnung und gelten der Überprüfung der sprachlichen Eingangsvorraussetzungen (§ 5, Absatz 5).

Hinweis: Für Studierende, die über keine oder zu geringe Französischkenntnisse verfügen, bietet das Zentrale Sprachlabor der Freien Universität Berlin Grund- und Aufbaukurse an. Die Anmeldung zu diesen Kursen erfolgt im Rahmen einer obligatorischen Vorbesprechung, die jeweils in der Woche vor Semesterbeginn stattfindet.

Die Aufgabe ist, einen englischen bzw. französischen Prosatext ins Deutsche zu übersetzen.

Der Schwierigkeitsgrad der Prosatexte ist mittelschwer. Das Vokabular, das deutlich vom Standard abweicht – Archaismen, Argot –, wird angegeben.

Einziges Hilfsmittel ist ein einsprachiges Wörterbuch (z.B. Webster’s oder Oxford Dictionary, Petit Robert oder Petit Larousse).
Achtung: Sie müssen Ihr eigenes Wörterbuch zur Klausur mitbringen, da keine Wörterbücher vom Institut gestellt werden.

Die Länge des zu übersetzenden Textes beträgt ca. 300 Wörter (entspricht etwa einer knappen Druckseite).

Sie haben 3 1/2 Stunden Zeit für Ihre Übersetzung.

Sie müssen sich persönlich an einem der Anmeldetermine unter Vorlage des Studentenausweises im Institutssekretariat zur Sprachprüfung anmelden.

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2. Wie man gut übersetzt

Beherzigen Sie zwei Grundsätze:

  1. Übersetzen sie präzise.
  2. Schreiben Sie einen flüssigen Text.

In der Klausur soll die Fähigkeit nachgewiesen werden, literarische Prosa in der fremden Sprache zu verstehen und angemessen ins Deutsche zu übersetzen. „Literarische Prosa“ umfaßt sowohl Erzählliteratur als auch Essays (Literatur- und Kulturkritik bzw. -theorie).

Angemessen übersetzt ist der Text, wenn die deutsche Version die Semantik des Originaltexts präzise wiedergibt, ohne aber eine Eins-zu-Eins-Transkription in krudem Deutsch zu sein. Die Übersetzung muß auch unabhängig vom Original lesbar und stimmig sein. Die englischen und französischen Beispielübersetzungen zeigen Ihnen, wie diese Anforderung erfüllt werden kann.

Und noch ein Hinweis: Übersetzen heißt sich entscheiden. Bitte setzen Sie keine Alternativversionen einzelner Ausdrücke nebeneinander und fügen Sie keine erläuternden Fußnoten hinzu. Es muß deutlich sein, welches die eine Version ist, für die Sie sich entschieden haben.

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3. Zu den Klausuren aus früheren Semestern

1997 wurde beschlossen, die Länge der AVL-Sprachklausuren auf 300 Wörter (siehe oben) zu begrenzen.

Die gesammelten Englisch- und Französisch-Klausuren aus früheren Semestern beschränken sich auf den Zeitraum nach dem Wintersemester 1998/1999 bis zum aktuellen Semester. Die älteren und zum Teil erheblich umfangreicheren Klausuren sind in einem Ordner abgeheftet, der in der Bibliothek eingesehen werden kann.


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